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Nutzung von Vereinsplätzen: Konkretisierung der SKG

Die SKG hat am Dienstag, 28. April das grundsätzliche Nutzungsverbot für die Vereinsplätze in einem Brief an die Vereine bestätigt. Ausnahmen sind lediglich für die Sicherung des Tierwohls erlaubt.

Dateiname: skg_covid-19_20042_20200428-193601_1
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