Umsetzung der Covid-Verordnung im Vereins- und Hundeschulbetrieb (Update vom 26.02.21)
Gemäss Ankündigung des Bundesrats vom 24.02.21 sind die Covid-Massnahmen bis vorerst Ende März 2021 verlängert worden, jedoch mit gewissen Lockerungen. Von der neuesten "Covid-19-Verordnung besondere Lage" betroffen ist auch der Betrieb in den Hundesportvereinen und Hundeschulen. Update vom 26.02.21 zu Schutzkonzept, Betriebszeiten, besonders gefährdete Personen, Maskenpflicht, Hundesporthallen.