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Gönnerschaft

Werden Sie Gönner oder Gönnerin des KVAK! Und profitieren Sie von einem Gönnergeschenk und Ermässigungen bei KVAK-Seminaren (ab 50 Fr. Gönnerbeitrag), überdies von einem Eintrag auf der Sponsorenliste auf der KVAK-Webseite und 20% Ermässigung für Werbebanner (ab 200 Fr.).

Die Gönnerschaft und der Gönnerbeitrag bezieht sich immer auf das aktuelle Kalenderjahr.

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Das Kleingedruckte

  • Die Jahresrechnung wird jeweils am Jahresanfang zusammen mit dem Gönnerausweis zugestellt.

  • Bei Anmeldungen einer Gönnerschaft, die bis zum 30. September eines Jahres beim KVAK eintreffen, wird der gesamte Jahresbeitrag in Rechnung gestellt.

  • Bei Anmeldungen einer Gönnerschaft, die ab dem 1. Oktober eines Jahres beim KVAK eintreffen, erfolgt die Rechnungstellung erst am Jahresanfang des Folgejahres.

  • Gönner des KVAK haben gemäss Statuten des KVAK kein Stimmrecht an der Delegiertenversammlung.

  • Firmen und andere Organisationen haben keinen Anspruch auf Vergünstigungen bei Kursen und Seminaren.

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