Trainingsplätze weiterhin gesperrt / Vereinstätigkeit untersagt
Der Bundesrat hat am 16. April 2020 erste Lockerungen von der aktuell geltenden COVID-19-Verordnung angekündigt. Im Bereich der Freizeitaktivitäten – dazu gehören Hundsport und Hundeausbildung – sind sämtliche kommerziellen und nicht kommerziellen Aktivitäten bis auf Weiteres verboten. Vereinsplätze und Hundehallen sind geschlossen zu halten. Über eine eventuelle Lockerung entscheidet der Bundesrat frühestens Anfang Juni.