Bis Ende Juli gilt Leinenpflicht im Wald
Bis zum 31. Juli gilt im Kanton Aargau im Wald und am Waldrand Leinenpflicht. Der KVAK ruft alle Hundehalterinnen und Hundehalter dazu auf, diese gesetzliche Pflicht zu befolgen – zugunsten der kleinen und grossen Wildtiere und der Flora. Gerade in der Corona-Pandemie ist das Bedürfnis vieler Menschen gross, die freie Natur zu geniessen. Darum ist der Druck auf die Rückzugsgebiete der Tiere entsprechend gross. Mit Rücksicht von uns Hundehalterinnen und Hundehaltern können wir einen Beitrag leisten, dass das Nebeneinander funktioniert. Der KVAK dankt Ihnen!