Von Ivo Cathomen auf 29.10.2020
Kategorie: Aktuell

Neue Covid-Bestimmungen betreffen auch die Kynologie

Die Einschränkungen für Versammlungen und Freizeitaktivitäten, die der Bundesrat mit Gültigkeit ab dem 29. Oktober erlassen hat, können auch die Tätigkeit der kynologischen Vereine und der Hundeschulen erfassen. Der KVAK fordert die angeschlossenen Vereine und Hundeschulen auf, ihre Schutzmassnahmen zu überprüfen:

Wir wollen als Verband einen Beitrag zur Eindämmung der Übertragung leisten. Im Zweifelsfall verzichten wir lieber vorübergehend auf eine Aktivität.

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