Neue Covid-Bestimmungen betreffen auch die Kynologie
Die Einschränkungen für Versammlungen und Freizeitaktivitäten, die der Bundesrat mit Gültigkeit ab dem 29. Oktober erlassen hat, können auch die Tätigkeit der kynologischen Vereine und der Hundeschulen erfassen. Der KVAK fordert die angeschlossenen Vereine und Hundeschulen auf, ihre Schutzmassnahmen zu überprüfen:
- Training und Ausbildung: Im Freien muss nur der Abstand eingehalten werden. In Innenräumen sind Aktivitäten mit bis zu 15 Personen erlaubt, wenn sowohl genügend Abstand eingehalten werden kann als auch Masken getragen werden. Es kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, sofern genügend Raum vorhanden ist (mindestens 15 m2 pro Person).
- Versammlungen: mit bis zu 50 Personen sind unter Einhaltung der Schutzmassnahmen erlaubt.
- Prüfungen: Prüfungen mit max. 50 Teilnehmern/Zuschauern sind erlaubt. Der KVAK empfiehlt, auf grosse Ansammlungen von Teilnehmern (Besammlung, Rangverlesen usw.) zu verzichten.
- Clubhaus: Einschränkungen für Restaurants gelten auch für den Betrieb des Clubhauses
Wir wollen als Verband einen Beitrag zur Eindämmung der Übertragung leisten. Im Zweifelsfall verzichten wir lieber vorübergehend auf eine Aktivität.