Erste Lockerung des Trainingsverbots
Der Bundesrat hat am 29. April erste Lockerungen auch für den Freizeit- und Sportbereich bekanntgegeben. Von dieser Lockerungen sind auch die kynologischen Vereine und Hundeschulen erfasst. Demnach können ab dem 11. Mai Sporthundetrainings in Kleingruppen bis 5 Personen (inkl. Trainer/in) stattfinden. Trainingsplätze und -hallen können wieder genutzt werden. Es ist dabei auf die Distanzregeln zu achten (kein Körperkontakt, Abstand 2 Meter). Zur Unterscheidung zwischen Sozialisierungs-/Erziehungskursen (Gruppengrösse unbeschränkt) und Hundesport (Gruppengrösse beschränkt) siehe die Seite der SKG.
Der KVAK empfielt dringend, die Clubhütten mit Restaurantbetrieb weiterhin geschlossen zu halten, da die Einhaltung der Auflagen aus praktischen Überlegungen kaum möglich ist. Weitere Lockerungen sind frühestens ab dem 8. Juni möglich.
Prüfungen (einschliesslich der Brevet-Prüfungen) sowie Kurse mit mehr als 5 Personen (einschliesslich des SKG-Gruppenleiterkurses des KVAK) sind weiterhin ausgesetzt.