Covid-19: Wettkämpfe ab 19. April wieder möglich
Mit den am 14. April bekanntgegebenen Lockerungen des Bundesrat sind ab Montag, 19. April sportliche Aktivitäten einschliesslich Wettkämpfe ohne Publikum, die von Einzelpersonen oder in Gruppen bis zu 15 Personen ausgeübt werden, wieder erlaubt, sofern die im Freien ausgetragen werden und wenn eine Gesichtsmaske getragen oder der erforderliche Abstand eingehalten wird.
Für die Vereine und Hundeschulen im Kanton Aargau bedeutet dies, dass ihre Ausbildung unverändert mit bis zu 15 Personen und neu auch Prüfungen mit bis zu 15 Personen wieder möglich sind. Die SKG hat mitgeteilt, dass die Lernerfolgskontrolle bis auf Weiteres ausgesetzt sind und wieder Prüfungen gemäss PO durchgeführt werden können. Wichtig ist, dass die bekannten Schutzmassnahmen (Abstand, Maske, Desinfektion bzw. Händewaschen) eingehalten werden. Die Verantwortung dafür tragen die durchführenden Vereine und Hundeschulen. Für sportliche Aktivitäten in Innenräumen (z.B. Trainingshallen) gelten besondere Bestimmungen.